Bericht zur Jahreshauptversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

18 Mai

Am 06. Mai fand die diesjährige Jahreshauptversammlung statt, an der 195 Mitglieder, davon 120 stimmberechtigt, teilnahmen. Neben dem üblichen Ablauf einer solchen Versammlung mit Gedenken an die im letzten Jahr verstorbenen Mitglieder, Ehrung der Jubilare, Neuwahl des Ehrenrates sowie einem Rückblick auf die Vereinsentwicklung im letzten Jahr (die mehr eine Zusammenfassung aller großen Leistungen, die Martin Kind in den letzten 17 Jahren für den Verein geleistet hat, war) gab es auch einige für den Vorstand kritische Fragen, Anträge zur Satzungsänderung und Meinungsäußerungen.

 

Der Vorstand unseres Vereins hat es leider geschafft, diese JHV unseriös und meinungsbeeinflussend ablaufen zu lassen. Schon die Einladung zur JHV erfolgte nicht satzungsgemäß (siehe unten). Außerdem wurden die eingereichten Anträge (Antrag auf Satzungsänderung bezüglich der Modalitäten zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung; Antrag zur Stärkung der Informationsrechte der Mitgliedschaft hinsichtlich der Inhalte der Aufsichtsratssitzungen; Anträge auf Stellungnahme zu der Kartenvergabe des Spiels in Braunschweig und den daran anschließenden Gerichtsverfahren; Antrag auf Angebot der Auswärtsdauerkarten in der kommenden Saison) nicht vorgelesen sondern stattdessen schlecht lesbar auf Leinwänden abgebildet und kurz, zum Teil falsch, durch Vorstandsmitglieder zusammengefasst. Sowohl bevor näher auf diese Anträge eingegangen wurde als auch nachdem die Antragssteller die Möglichkeit hatten, ihre Anträge zu begründen, wurden die stimmberechtigten Mitglieder von Vorstandsseite aus mehrfach vehement dazu aufgefordert, diese Anträge abzulehnen. Die Antragssteller sahen sich teilweise Hohn und Spott der Teilnehmer der Versammlung ausgesetzt.

 

Kritische Themen, wie zum Beispiel der Gerichtsprozess um die Kartenvergabe der Auswärtsdauerkarten für das Spiel in Braunschweig, wurden durch (vorgetäuschte?) Ahnungslosigkeit über fragwürdiges Vorgehen von Herrn Kind versucht herunterzuspielen:

Martin Kind: „(…)Am Sonnabend, einen Tag vor dem Spieltag, wurden dann nochmal (…) 86 Anträge beim Gericht auf einstweilige Anordnung beantragt. Das Gericht hat nicht mehr entschieden an diesem Tag und es ist im Moment ein schwebendes Verfahren.

Nachfrage eines Vereinsmitglieds: „Aus welchem Grund hat das Gericht nicht entschieden?

MK: „Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Vereinsmitglied: „Sagen Sie doch, dass Sie einen Befangenheitsantrag gegenüber der Richterin eingereicht haben!

MK: „Ja, das haben wir gemacht.(…)

 

Nun erreichte uns eine Mail eines auf der JHV anwesenden und antragsstellenden Mitglieds an den Vorstand. Wir möchten diese Mail an dieser Stelle gern veröffentlichen und sind auf die Stellungnahme des Vorstandes mehr als gespannt!

„Sehr geehrter Herr Kind, sehr geehrte Vorstandsmitglieder,

Bezug nehmend auf die Mitgliederversammlung am 06 05.2014 möchte ich Ihnen zu den nachfolgenden Ausführungen Gelegenheit zur Stellungnahme geben:

1.)
In § 12 Nr. 1 a) der Vereinssatzung heißt es:
„Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jährlich innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.“

In § 5 heißt es:
„Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.“

Ich stelle fest:
Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) wurde vom Vorstand für den 06.05. 2014 einberufen und hat an diesem Tage stattgefunden.

Ist der Vorstand der Auffassung die Einberufung der Versammlung erfolgte satzungsgemäß oder liegt ein Verstoß gegen die Satzung vor? Wie kam es zu der verspäteten Terminierung?

2.)
In § 12 Nr.1 c der Satzung heißt es:

“ Anträge zur Tagesordnung einer ordentlichen Mitgliederversammlung müssen mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.“

In meiner Mail vom 26.04.2012 heißt es vor der Auflistung der Anträge:

„Unter Tagungsordnungspunkt (TOP) Satzungsänderungen sollen die beiden ersten nachfolgenden Anträge zu 1. und 2. aufgenommen werden. Wenn dieser TOP nicht besteht soll ein neuer TOP „Satzungsänderungen“ aufgenommen werden. Die Anträge zu 3. und 4. sollten unter „Sonstiges“ oder in einem gesonderten TOP „Aktuelles“ aufgenommen werden.“

Ich stelle fest:
Mein Antrag auf Abänderung der Tagesordnung im Hinblick auf die Satzungsänderungsanträge wurde nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich steht Vereinsmitgliedern das Recht zu Einfluss auf die Tagungsordnung zu nehmen. Satzungsänderungsanträge sind derart bedeutsam, dass selbst die Satzung unseres Vereines in § 12 Nr.3 c) vorsieht, dass diese nicht im Dringlichkeitswege einzubringen sind, sondern wie geschehen, spätestens 10 Tage vor der Versammlung zu stellen sind.

Unsere Vereinssatzung enthält keine weitere Regelung, wonach die Mitglieder des Vereines über die Änderung der Tagungsordnung oder über derart bedeutsame Anträge zu informieren sind. In diesem Fall müssen die Mitglieder über den Inhalt der Anträge so rechtzeitig informiert werden, dass genügend Zeit für eine sachgerechte Vorbereitung bleibt (BGH NJW 1987 S. 1811, 1812.; LG Aachen Beschl. v. 22. 11. 1991; 3 T 266/91).
Gerade die beiden Satzungsänderungsanträge haben vorliegend eine gewichtige Bedeutung, da der Minderheitenschutz und die Informationsrechte des wichtigsten Organs des Vereines betroffen sind.

Hätte der Vorstand die Mitglieder ordnungsgemäß informiert, hätten die Mitglieder beurteilen können, ob eine Teilnahme an der Versammlung erforderlich ist oder nicht. Auch hinsichtlich der weiteren Beschlüsse hätte dann das Abstimmungsergebnis auch anders ausfallen können. Somit liegt keine wirksame Beschlussfassung vor.

Ist der Vorstand der Auffassung, dass die nicht antragsgemäße erfolgte Änderung der Tagungsordnung satzungsgemäß und rechtlich begründet ist oder liegt ein Satzungs- und/oder Rechtsverstoß vor?

Ist der Vorstand der Auffassung, die Information der Mitglieder in Bezug auf die gestellten Anträge war nicht erforderlich und die Beschlussfassung rechtsgültig?

Ist der Vorstand. der Auffassung, er hätte allen Mitgliedern des Vereins hinreichend die Möglichkeit gegeben sich umfassend über die Tagungsordnung und die gestellten Anträge zu informieren und den Mitgliedern dadurch die Möglichkeit eingeräumt zu entscheiden, ob eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung erforderlich ist?

Soweit der Vorstand zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass die Beschlüsse nicht wirksam sind:
Welche Maßnahmen beabsichtigt der Vorstand, um wirksame Beschlüsse herbeizuführen?

3.)
Allgemein betrachtet kann ein 20%-Quantum, wie in unserer Vereinssatzung in § 12 2.b) geregelt, geeignet sein, einen Minderheitenschutz zu gewährleisten. Der Minderheitenschutz ist jedoch in unserem Verein nicht mehr gewährleistet. Die Ursache hierfür liegt in der Einführung der begrüßenswerten Fördermitgliedschaft, verbunden mit einer rasanten Entwicklung der Mitgliederzahlen (2004 ca. 1800 Mitglieder, 2014 ca. 20.200 Mitglieder). Die stimmberechtigten Mitglieder (gerundet 4000) stellen ca. 20 % der Gesamtmitglieder dar.

Um seitens der stimmberechtigten Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung überhaupt einberufen zu können, müssten nach dem aktuellen Satzungswortlaut nahezu alle stimmberechtigten Mitglieder diese schriftlich beantragen, also nahezu 100%.
Der Einwand, es könnten nach der Satzung auch nichtstimmberechtigte Fördermitglieder den Einberufungsantrag unterzeichnen, greift nicht, weil nur ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Mitgliederliste im Hinblick auf stimmberechtigte Mitglieder gem. §§ 810, 811 BGB besteht (siehe auch LG Köln, Urteil vom 27.09.2011 Az. 27 O 142/11). Der Wortlaut der Satzung verletzt daher den Minderheitenschutz.

Ist der Vorstand weiterhin der Auffassung der Minderheitenschutz sei im Verein hinreichend gewährleistet?

4.)
In § 12 Nr. 1 c der Satzung heißt es:
„Anträge können auf der Geschäftsstelle von den Mitgliedern eingesehen werden….“

Ich stelle fest:
Am 28.04.2014 habe ich in der Geschäftsstelle vorgesprochen und um Einsicht in alle vorliegenden Anträge gebeten. Trotz einer hinreichenden weiteren Wartezeit von mir im Bereich der Geschäftsstelle, lag keiner der gestellten Anträge zur Einsichtnahme aus.
Hinsichtlich der nicht von mir gestellten Anträge, war eine Einsichtnahme insbesondere nicht möglich. Ich wurde lediglich allgemein darüber informiert, das drei weitere Anträge u.a. zum Zeitpunkt der Veräußerung der Markenrechte, zu einer steuerlichen Problematik im Hinblick auf die Fördermitglieder und betreffend der Auswärtsdauerkartenproblematik und Sponsorenkarten gestellt worden seien

Ist der Vorstand der Auffassung satzungsgemäß gehandelt zu haben oder liegt ein Satzungsverstoß vor?

5.)
In § 12 Nr. 1 c der Satzung heißt es:
„Anträge …sind bei Versammlungsbeginn bekanntzugeben.“

Ich stelle fest:
Die Tagesordnung sah in Punkt 3. das Verlesen der Anträge vor. Dies erfolgte nicht und sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Abstimmung hierüber gab es nicht. Teilweise wurde eine Beantwortung betreffend der nicht von mir gestellten Anträge im Rahmen des Berichtes des Vorstandes angekündigt. Eine Verlesung erfolgte in vollständiger Form auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

Ist der Vorstand der Auffassung, dass die Anträge entsprechend Punkt 3 der Tagungsordnung allen anwesenden Mitgliedern verlesen worden sind?

6.)
Keiner meiner Anträge wurde, auch nicht beim Tagungsordnungspunkt 11, vollständig vorgelesen, sondern nur bruchstückhaft. Schon die Art und Weise der Verlesung vermittelte den Eindruck, dass die Anträge nicht erwünscht und zudem die Anträge zu 3. und 4. nicht abstimmungsfähig seien.

Bei meinem 1. Satzungsänderungsantrag wurde die Begründung erst auf Nachfrage eines Mitgliedes eingeblendet aber nicht verlesen. Auch beim 2. Satzungsänderungsantrag erfolgte keine vollständige Verlesung meines Antrages und auch nicht der Begründung. Der von mir als 4. gestellte Antrag wurde dem 3. Antrag vorgezogen. Bei Behandlung des vorgezogenen 4. Antrages erfolgte die visuelle Einblendung des 3. Antrages.
Noch bevor die Mitglieder Kenntnis vom tatsächlichen Inhalt nehmen konnten, wurde bereits die Stellungnahme des Vorstandes angekündigt und erklärt, dass es in der neuen Saison keine Auswärtsdauerkarten geben würde. Schon zuvor im Bericht des Vorstandes hat Herr Kind in dem Bewusstsein, dass die Mitglieder den Antrag noch nicht inhaltlich zur Kenntnis nehmen konnten, die Ablehnung des noch zu behandelnden 4. Antrages erklärt.

Anstatt das Bemühen zu unterstützen, auch in der kommenden Saison Auswärtsdauerkarten angeboten zu bekommen, vermittelten die Verantwortlichen des Vereines den Eindruck, die Freude zahlreicher Mitglieder und Nichtauswärtsdauerkarteninhaber zu teilen, das die KGaA keine Auswärtsdauerkarten mehr zur Verfügung stellen wolle. Begrüßt der Vorstand das bereits in der Versammlung von mir kritisierte Verhalten?

Ist der Vorstand der Auffassung, dass mit den Antragstellern angemessen, fair und demokratisch umgegan worden ist?

7.)
Herr Kind hat im Rahmen der Behandlung des Antrages zur Thematik Auswärtsdauerkarten erklärt, die Zwangsbusanreise sei im Hinblick auf das Spiel beim BTSV ein einmaliger Vorgang gewesen und man könne die Thematik Auswärtsdauerkarten für die kommende Saison nochmals aufgreifen und diese insbesondere im Falle des Abstiegs des BTSV doch wieder anbieten.
Mit dem nun feststehenden Abstieg des BTSV ist kein Grund ersichtlich, Auswärtsdauerkarten nicht mehr zur Verfügung zu stellen, zumal es keinen Vorfall betreffend eines Auswärtsdauerkarteninhabers in der abgelaufenen Saison gegeben hat. Herr Kind betonte ausdrücklich, er habe Verständnis, wenn man seine Rechte wahrnehmen würde und kritisiere die Klagen insoweit nicht.

Wird der gesamte Vorstand sich für den Erhalt der Auswärtsdauerkarten einsetzen und wird Herr Kind seine Ankündigung umsetzen?

Für eine zeitnahe Beantwortung wäre ich dankbar. Ich bitte mir binnen 10 Tagen eine Antwort zukommen zu lassen. Anderenfalls bitte ich um eine Mitteilung, bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf N.“

 

Eine Antwort to “Bericht zur Jahreshauptversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.”

  1. I.D. Mai 18, 2014 um 5:20 pm #

    Tja wenn NERO spricht,hat der Pöbel nichts mehr zu sagen.Halt Brot und Spiele und am ende zählt nur das Geld.

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